AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Gaum GmbH & Co KG.
Messerschmittstr. 1, 88487 Mietingen
Telefon: 07392 93 96-94, Telefax: 07392 93 96-95
E-Mail: info@gaum-wiga.de, Website: www.gaum-wiga.de

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbezie- hungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Ge- schäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine überwiegend gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmen i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, ent- gegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, von uns nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, dies gilt insbesondere auch für technische Weiterentwicklungen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(2) Der Kunde erhält nach der Bestellung eine Auftragsbestätigung, die den Inhalt und Umfang der Leistung ausweist, übersandt. Damit ist der Vertrag geschlossen.
(3) Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen, wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben sind, verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile.
(4) Die Auftragnehmerin wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.
(5) Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, kann die Auftragnehmerin nicht geltend machen.
(6) Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind.
(7) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Abs. 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
(3) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind und der beigefügten Widerrufsbelehrung entnommen werden können.

§ 4 Leistung/Lieferung
(1) Im Leistungsumfang des Verwenders sind in keinem Fall enthalten:
• die Einholung erforderlicher Genehmigungen, Baugenehmigungen, Erlaubnisse o.ä.;
• die Gründung von Bauwerken durch Fundamente;
• Abdichtungen von Betonbauteilen;
• die Gestellung von Strom und Wasser.
a) Es ist Pflicht des Kunden, eventuell erforderliche Genehmigungen, Baugenehmigun- gen, Erlaubnisse o. ä. einzuholen und beizubringen, und Fundamente frostsicher zu errichten.
b) Soweit der Verwender für die Erbringung seiner Leistungen Strom und Wasser benö- tigt, ist es Sache des Kunden, diese dem Verwender kostenlos zur Verfügung zu stellen.
c) Soweit der Kunde Eigenleistungen ausführt, müssen diese mangelfrei, ordnungsgemäß und dem Stand der anerkannten Regeln und Technik entsprechend ausgeführt sein.
(2) Der Kunde hat für die zur Durchführung des Auftrags erforderliche Zufahrt zu sorgen. Mehrkosten aufgrund unzureichender Zufahrt (z.B. Kranwagen etc.) trägt der Kunde.
(3) Soweit der Kunde Änderungen wünscht, können diese nur dann berücksichtigt werden, wenn die fertigungstechnische Bearbeitung der vertraglichen Ware noch nicht erfolgt ist. Werden Änderungen dementsprechend durch Erklärung durch uns berücksich tigt, so sind sich die Parteien einig, dass sich der Liefertermin entsprechend verschiebt und ein bis dahin vertraglich festgelegter Liefertermin unverbindlich wird. Die Parteien sollen dann einen neuen Liefertermin vereinbaren.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware/Werk bis zur vollständigen Zahlung des Preises vor. Bei Verträgen mit Unternehmen behalten wir uns das Eigentum an der Ware/Werk bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware/Werk pfleglich zu behandeln.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware/Werk, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware/Werk sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde un- verzüglich anzuzeigen. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Ware/Werk zu verpfänden oder an Dritte an Sicherheit zu übereignen.

§ 6 Preise, Zahlungen
(1) Der angebotene Preis ist für Verbraucher bindend. Es handelt sich bei den angegebe- nen Preisen um Endpreise, d.h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Unsere Monteure sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Zahlungen sind ausschließlich nach Rechnungsstellung per Banküberweisung zu tätigen. Die Rechnungstellung erfolgt nach erfolgter Abnahme oder Teil-Abnahme (vgl. § 6). Die Zahlungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ansprüche nach § 641 Abs. 4 BGB bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 7 Gefahrtragung und Abnahme
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bei uns bestellten Werkteile geht mit dem Einbau der Werkteile auf den Kunden über.
(2) Nach dem Einbau der Werkteile und Fertigstellung des bestellten Werks hat der Kunde die Abnahme zu erklären, soweit keine Mängel feststellbar sind.

§ 8 Mängelhaftung
(1) Verbraucher haben die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unterneh- mern leisten wir für Mängel der Ware/Werk zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der Kunde Schadenersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 8 Ziff. 1. und 2. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraus- setzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(4) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Abnahme des Werks. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung/Abnahme der Ware/ Werk. Ausgenommen bewegliche Teile, für die die 6monatige Gewährleistung gilt. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden. Unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen und -freistellungen
(1) Wir haften nicht für unsachgemäße Vorarbeiten des Kunden, die unmittelbar oder mittelbar in irgendeiner Form entstehen, dies gilt insbesondere für nicht frostsichere Fundamente.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrags gefährdet wird, beschränkt sich unsere Haftung sowie die unserer Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzungen die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechen- baren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(5) Der Kunde stellt uns von allen Nachteilen frei, die uns durch Dritte wegen schädigen- der Handlungen des Kunden – gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen können.

§ 10 Datenschutz
(1) Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Lesen Sie dazu auch unsere Datenschutzinformationen unter www.gaum-wiga.de/datenschutz.

§ 11 Hinweis zur Alternativen Streitbeilegung
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO, § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Onlinestreitbeilegung (OS) bereit. Diese finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind zur Teilnahme an dem Streitbeilegungsverfahren nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu überwiegend beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-
lich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemei- nen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: Juni 2022

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